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Schutzgebiete

 

Auwälder gehören in ganz Deutschland zu den gefährdeten Biotoptypen. Auf der Roten Liste der Biotoptypen Sachsens werden Weichholz- und Hartholz-Auwälder als von der vollständigen Vernichtung bedroht, die Erlen-Eschen-Auwälder als stark gefährdet eingestuft.

Entsprechend §26 des Sächsischen Naturschutzgesetzes gehören Auwälder zu den Biotopen, die nach Rechtsverordnungen unter besonderem Schutz stehen. Unabhängig davon ist der Leipziger Auwald als gleichnamiges Landschaftsschutzgebiet (LSG) vollständig unter Schutz gestellt. Vier Bereiche des Auwaldes genießen zudem als Naturschutzgebiete (NSG) einen höheren Schutzstatus. Große Teile des LSG, sowie auch alle darin ausgewiesenen NSG, entfallen außerdem auf Schutzgebiete des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Des Weiteren wurden im Leipziger Auwald mehrere Flächennaturdenkmäler (FND) ausgewiesen.

 
 
Paußnitzbogen im NSG Elster-Pleiße-Auwald

Paußnitzbogen im NSG Elster-Pleiße-Auwald 

 
 
Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) eine in Sachsen gefährdete Art

Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) eine in Sachsen gefährdete Art 

 
 
Burgauengraben im NSG Burgaue

Burgauengraben im NSG Burgaue 

 
 
Europäische Wasserfeder (Hottonia palustris), in Sachsen gefährdet

Europäische Wasserfeder (Hottonia palustris), in Sachsen gefährdet 

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Landschaftsschutzgebiet

Natura 2000 Gebiete

Naturschutzgebiete

Flächennaturdenkmale

  • FND Gundorfer Lache
  • FND Schliefplatz Connewitz

 


LSG Leipziger Auwald

Größe: ca 5.900 ha

Rechtsgrundlage:Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Leipziger Auwald" vom 08. Juni 1998 (Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Juli 2008)

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Leipziger Auwald" vom 08. Juni 1998 (Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Juli 2008)Das LSG Leipziger Auwald wurde als erstes Landschaftschutzgebiet im Leipziger Raum 1959 ausgewiesen und umfasste damals eine Fläche von etwa 2.500 ha. Bei einer Neufestsetzung des LSG im Jahr 1998 wurde seine Fläche auf ca. 5.900 ha erweitert. Es umfasst naturnahe Bereiche der Flussauen von Weißer Elster, Pleiße und Luppe und durchzieht ausgehend von Elsterstausee, Cospudener See und Markleeberg im Süden den südlichen und nördlichen Auwald bis zur sächsischen Landesgrenze an der A9. Der größte Teil des Gebietes, etwa 3.800 ha, liegt innerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig, womit fast 13% der Stadtfläche auf das LSG entfallen. Im Südosten auf dem Gebiet der Stadt Markleeberg reicht ein kleiner Teil Schutzgebiet bis in den Landkreis Leipzig. Der nordwestliche Bereich des LSG zwischen Stadtgrenze und der Landesgrenze Sachsen befindet sich im Landkreis Nordsachsen.

Schutzgebiete LAW

Das LSG dient dem Schutz einer naturnahen Fluss- und Auenlandschaft mit ausgedehnten Hartholzauwäldern und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie wertvollen Stromtal-Auenwiesen und wertvollen Strukturelementen wie Altwässer, Staugewässer, ehemaligen Lehmstichlachen und verbuschten Bereichen. Neben den Wäldern und Wiesen der Flussauen schließt das LSG auch waldnahe Parkanlagen wie den Clara-Zetkin-Park und den Volkspark Kleinzschocher, die größtenteils waldlosen Randlagen der Talauen, große Teile des rekultivierten Geländes um den ehemaligen Tagebau Cospuden, den Elsterstausee, den nördlichen Teil des Cospudener Sees und den Bienitz ein. Im Landschaftsschutzgebiet finden sich damit auch landwirtschaftliche Nutzflächen und Kleingartenanlagen.

Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes genießen vier Bereiche als Naturschutzgebiete (NSG) und einige weitere als Flächennaturdenkmäler (FND) einen höherer Schutzstatus. Zudem weist das LSG große Überschneidungen mit Schutzgebieten des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auf.

Das LSG "Leipziger Auwald" Teil1Leipziger Stadtwald-Das LSG „Leipziger Auwald" (Tafel 1). Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten.

Das LSG "Leipziger Auwald" Teil2Leipziger Stadtwald-Das LSG „Leipziger Auwald" (Tafel 2). Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten.

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FFH Gebiet Leipziger Auensystem

Größe: 2.825 ha

Rechtsgrundlage: Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Bestimmung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Grundschutzverordnung Sachsen für FFH-Gebiete) vom 26. November 2012 und Verordnung der Landesdirektion Leipzig zur Bestimmung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Leipziger Auensystem“ vom 19. Januar 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1192) mit Blick auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)


Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Leipziger Auensystem ist seit Dezember 2004 durch die EU anerkannt. Es umfasst naturnahe Bereiche der Flußauenlandschaft von Elster, Pleiße und Luppe mit einem Mosaik aus Wald, Grünland und Gewässern. Es besteht aus zwei Teilgebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 2.825 ha. Der südliche Teilbereich des FFH-Gebietes umfasst naturnahe Bereiche der Elsteraue westlich des Cospudener Sees und nördlich des Elsterstausees, das Naturschutzgebiet Lehmlache Lauer,  den gesamten in den Flussauen von Elster und Pleiße gelegenen südlichen Auwald bis zum Clara-Zetkin Park bzw. entlang des Elsterflutbetts bis zum Palmengartenwehr und die naturnahem Bereiche am Westufer der Weißen Elster in Kleinzschocher (Hahnholz, Küchenholz). Der nördliche Teilbereich schließt die naturnahen Auenbereiche von Luppe und Elster im Nordwesten der Stadt Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen von Leutzsch bis zur A9 ein. Das FFH-Gebiet weist großflächige Überschneidungen mit den LSG Leipziger Auwald und dem gleichnamigen Europäischen Vogelschutzgebiet auf und schließt alle vier Naturschutzgebiete des Auwaldes vollständig ein.

FFH

Die Schutzwürdigkeit des Gebietes besteht unter anderem wegen der größten und bedeutendsten sächsischen Vorkommen von Eschen-Ulmen-Auwald und Stromtal-Auenwiesen, sowie der sehr bedeutenden Amphibien- und Wirbellosenfauna.

Im FFH-Gebiet Leipziger Auensystem finden sich 11 Lebensraumtypen des Anhangs I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Dies sind „natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. Unter diesen gibt es im Gebiet mit den Erlen-Eschen und Weichholzauenwäldern auch ein Lebensraumtyp, der im Sinne des Anhangs I der FFH-Richtlinie als prioritär eingestuft wird. 

 

Lebensraumtyp Nr.
Oligo- bis mesotrophe. kalkhalige Stillgewässer 3140
Eutrophe Stillgewässer 3150
Fließgewässer mit Unterwasservegetation 3260
Flüsse mit Schlammbänken 3270
Pfeifengraswiesen 6410
Feuchte Hochstaudenfluren 6430
Brenndolden-Auenwiesen 6440
Flachland-Mähwiesen 6510
Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder 91E0
Hartholzauenwälder 91F0
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder 9160

 

Der Anhang II der der FFH-Richtlinie ist eine Liste der „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. Von diesen sind neun Tierarten für das FFH-Gebiet Leipziger Auensystem nachgewiesen. Dabei handelt es sich um die Säugetiere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), die Amphibien Kammmolch (Triturus cristatus) und Rotbauchunke (Bombina bombina), die Fischarten Bitterling (Rhodeus amarus) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), die Libellenart Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und die Käferart Eremit (Osmoderma eremita). Die letztgenannte Art wird  im Anhang II der FFH-Richtline als prioritär eingestuft.

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Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald

Größe: ca. 4.925 ha

Rechtsgrundlage: Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Bestimmung des Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“ vom 27. Oktober 2006 (SächsABl.SDr. Jg. 2006 Bl.-Nr. 4 S. 258) mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 (Europäische Vogelschutzrichtlinie)

Das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA = Special Protection Area) Leipziger Auwald wurde mit einer Verordnung des Leipziger Regierungspräsidiums im Oktober 2006 festgelegt und hat eine Größe von 4.952 ha. Das Gebiet ist zu einem sehr großen Teil deckungsgleich mit dem gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet. Neben mehreren kleinen Abweichungen bestehen die Unterschiede der Gebietsgrenzen und -größen vor allem auf Grund der Nichteinbeziehung des nördlichen Cospudener Sees und einiger Nutzflächen (z.B. Kleingartenanlagen) in das Vogelschutzgebiet. Großflächige Überschneidungen bestehen zudem mit dem FFH Gebiet Leipziger Auensystem und dem FFH Gebiet Bienitz und Moormergelgebiet. Alle vier Naturschutzgebiete des Leipziger Auwaldes sind in das Vogelschutzgebiet eingeschlossen.

SPA

Das Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald ist ein bedeutendes Brutgebiet von Vogelarten naturnaher Flussauen sowie ein wichtiges Nahrungs- und Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservogelarten.

Im Gebiet nachgewiesen sind 21 Vogelarten, die entsprechend des Sächsischen SPA-Fachkonzeptes bei der Ausweisung Europäischer Vogelschutzgebiete zu berücksichtigen sind. Dies sind zum einen 14 Arten des Anhang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie, für die entsprechend dieser Richtlinie „besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen“, und zum anderen sieben Arten der Gefährdungskategorien 1 (vom Aussterben bedroht) und 2 (stark gefährdet) der Roten Liste Sachsen. Wie der unten stehenden Tabelle zu entnehmen, sind einige der Anhang I-Arten des Vogelschutzgebietes Leipziger Auwald auch in der Roten Liste Sachsens zu finden (GK=Gefährdungskategorie, 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, R: extrem selten). 

 

Art

Anhang I

GK

Knäkente (Anas querquedula) 1
Weißstorch (Ciconia ciconia) x 3
Baumfalke (Falco subuteo) 2
Rotmilan (Milvus milvus) x
Schwarzmilan (Milvus migrans) x
Rohrweihe (Circus aeruginosus) x
Wespenbussard (Pernis apivorus) x 3
Kiebitz (Vanellus vanellus) 2
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) 2
Eisvogel (Alecedo atthis) x 3
Grauspecht (Picus canus) x
Mittelspecht (Dendrocopos medius) x 3
Schwarzspecht (Dryocopus martius) x
Wendehals (Jynx torquilla) 2
Neuntöter (Lanius collurio) x
Raubwürger (Lanius exubitor) 2
Heidelerche (Lullula arborea) x 2
Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) x 3
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) x R
Zwergschnäpper (Ficedula parva) x R
Grauammer (Miliaria calandra)

2

 

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NSG Luppeaue

Größe: ca. 598 ha

Rechtsgrundlage: Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig vom 13.06.2000 (SächsABl. S. 522); zuletzt geändert am 11.04.2007 (SächsABl. Sonderdr. S. S325)

Das Naturschutzgebiet „Luppeaue“ wurde im Jahr 1990 ausgewiesen, wobei zwei zum damaligen Zeitpunkt schon bestehende NSG integriert wurden. Dabei handelt es sich um das ehemalige, seit 1976 geschützte NSG Verschlossenes Holz (16,91 ha) und das 1984 ausgewiesene NSG „Papitzer Lachen“ (39 ha). Seit seiner Erweiterung im Jahr 2000 besitzt das NSG „Luppeaue“ eine Fläche von ca. 598 ha. Es umfasst ein Wald-Offenland-Mosaik innerhalb der Elster-Luppeaue in den Landkreisen Nordsachsen und Stadt Leipzig südlich von Schkeuditz.

NSG LAW Nord

Die Waldvegetation des LSG wird geprägt von Hartholz-Auwäldern und Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-Wäldern. Daneben finden sich aber auch Reste von Weichholz-Auwäldern und einzelne Vorkommen von Erlen-Eschen-Auwäldern. In den von Auengrünland bestimmten Bereichen des LSG finden sich verschiedene Ausprägungen von Glatthafer-Frischwiesen sowie Brenndolden-Auenwiesen. An bzw. in den Fließ- und naturnahen Stillgewässern (Lehmstiche) sind mehrere Röhricht- und Wasserpflanzengesellschaften ausgebildet. Außerdem sind im LSG auch verschiedene Saumgesellschaften und Hochstaudenfluren zu finden.  

Große Teile des NSG werden von Lebensraumtypen des Anhangs I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) eingenommen. Zu diesen „…natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen ..." gehören die Eutrophen Stillgewässer, Fließgewässer mit Unterwasservegetation, Feuchte Hochstaudenfluren, Brenndolden-Auenwiesen, Flachland-Mähwiesen, Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-Wälder, Erlen-Eschen- und Weichholzauwälder und die Hartholzauwälder.

Das NSG beherbergt über 500 Pflanzenarten, von denen 93 in der Roten Liste Sachsens geführt werden. Am größten ist der Anteil der gefährdeten Pflanzen innerhalb der Arten der Auenwiesen und –säume sowie der Sumpf- und Gewässerarten. Einige der im NSG vorkommenden Pflanzen, sind in Sachsen ausschließlich für dieses Gebiet nachgewiesen. Beispiele hierfür sind das Spießblättrige Helmkraut (Scutellaria hastifolia), die Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris) und der Lauch-Gamander (Teucrium scordium).

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NSG Burgaue

Größe: ca 270 ha

Rechtsgrundlage: Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig vom 28.01.1998; Zuletzt geändert am 11.04.2007 (SächsABl. Sonderdr. S. S336)

Das aus zwei Teilgebieten bestehende Naturschutzgebiet Burgaue liegt im Nordwesten der Stadt Leipzig, im nördlichen Auwald zwischen den Ortsteilen Lützschena-Stahmeln und Böhlitz-Ehrenberg und besitzt eine Gesamtfläche von ca. 270 ha. Es dient dem Schutz und der Entwicklung eines naturnahen Landschaftsteils der Elster-Luppe-Aue mit Hartholzauwäldern, Auenwiesen und Gewässern als Lebensraum typischer und seltener Tier- und Pflanzenarten. Das NSG ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Leipziger Auwald, des gleichnamigem Europäischen Vogelschutzgebietes und des FFH-Gebietes Leipziger Auensystem. Innerhalb der beiden Natura 2000-Gebiete dient es vor allem der Erhaltung der Lebensräume der unten genannten Arten der entsprechenden Anhänge der EG Vogelschutzrichtlinie bzw. FFH-Richtline sowie der FFH-Lebensraumtypen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und Hartholzauenwälder.

Das Naturschutzgebiet in seiner heutigen Größe geht auf mehrere, schon seit längerem bestehende, Schutzgebiete zurück. Bereits 1912 fasste der Rat der Stadt, auf Anregung des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, den Beschluss, die forstliche Nutzung des Polenzwaldes am Hundewasser einzustellen. Dies war die erste dokumentierte Bemühung um den Schutz des Leipziger Auwaldes. Bei einer Erneuerung des Beschlusses 1922 wurde das Gebiet zum Heimatschutzgebiet „Burgaue bei Leipzig“ erklärt. 1938 wurde das Gebiet um den Hakenteich zum Naturschutzgebiet „Gundorfer Lachen“ erklärt. Heute ist ein Teil dieses ehemaligen Schutzgebietes in das NSG Burgaue integriert, während sich der andere im Verfahren zur Unterschutzstellung als Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lachen“ befindet. Ein weiterer, etwa 43 ha umfassender Teil des heutigen Naturschutzgebietes wurde 1959 einstweilig als Waldschutzgebiet sichergestellt und  dann am 30. März 1961 zum Naturschutzgebiet „Burgaue bei Böhlitz-Ehrenberg“ erklärt. Am 28. Januar 1998 erfolgte schließlich die Neufestsetzung des NSG Burgaue und damit die Erweiterung auf seine heutige Größe.

Das NSG ist überwiegend waldbedeckt, wobei besonders der Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald prägend und wertgebend für das Gebiet ist. Auf Grund ausbleibender Überflutung befinden sich die Hartholzauwälder vielfach im Übergang zu Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-Wäldern. Daneben finden sich kleinflächig auch Erlen-Eschen-Auwald sowie wechselfeuchte bis wechseltrockene Glatthaferwiesen und Gesellschaften des Zarten Hornblatts (Ceratophyllum submersum).

Die Wälder zeichnen sich durch einen besonderen Reichtum an Frühjahrsblühern aus. Zu nennen sind z.B. der in Sachsen als gefährdet eingestufte Märzenbecher (Frühlings-Knotenblume, Leucojum vernum), die Hohe Schlüsselblume (Primula elatior), der Hohle Lerchensporn (Corydalis cava), der Bär-Lauch (Allium ursinum) oder das Gelbe und das Busch-Windröschen (Anemone ranunculoides, A. nemorosa). Die Auenwiesen zeigen Übergänge zu Pfeifengraswiesen bzw. subkontinentalen Stromtalwiesen und sind ungewöhnlich artenreich. Unter den auf diesen Wiesen vorkommenden Pflanzen finden sich auch viele Arten der Roten Liste Sachsen. Hervorzuheben sind z.B. die vom Austerben bedrohten Arten Echter Haarstrang (Peucedanum officinale), Kanten-Lauch (Allium angulosum), Knollige Kratzdistel (Cirsium tuberosum) und Brenndolde (Cnidium dubium) sowie die stark gefährdeten Arten Weidenblättriger Alant (Inula salicina), Nordisches Labkraut (Galium boreale), Langblättriger Blauweiderich (Pseudolysimachion longifolium), Färber-Scharte (Serratula tinctoria), Wasser-Greiskraut (Wasser-Kreuzkraut, Senecio aquaticus) und Herbstzeitlose (Colchicum autumnale).

Das Naturschutzgebiet bietet mit seiner Struktur- und Biotopvielfalt für viele Tierarten einen geeigneten Lebensraum. Besonders gut untersucht ist z.B. die holzbewohnende Käferfauna des Gebietes, für die bisher 162 Arten nachgewiesen wurden. Mehr als ein Viertel davon, 47 Arten, sind dabei als gefährdet oder schutzrelevant eingestuft. Zu nennen wären z.B. der Kardinalrote Schnellkäfer (Ampedus cardinalis), der Hellgelbschuppige Grubenstirn-Schnellkäfer (Lacon querceus) und der Rotschulterige Faden-Saftkäfer (Colydium filiforme), welche auf aus der Mittelwaldwirtschaft hervorgegangenen Alteichen angewiesenen sind, oder der Graubindige Augenfleckbock (Binden-Augenfleckenbock, Mesosa nebulosa), der Weißgefleckte Wimpernhornbock (Exocentrus adspersus), der Eichen-Blütenbock (Grammoptera ustulata), der Bunte Scheibenbock (Phymatodes alni), der Eichenzangenbock (Rhagium sycophanta), der Große Rosenkäfer (Protaetia aeruginosa) und der Stolperkäfer (Valgus hemipterus). Der Große Zunderschwamm-Pochkäfer (Dorcatoma robusta), eine Art die in Porlingen lebt, hat im Gebiet seinen einzigen Fundort in Deutschland. Auch die Schmetterlinge sind sehr artenreich im NSG vertreten. Ungefähr 200 Arten wurden bisher nachgewiesen. Dazu gehören unter anderen der in Sachsen vom Aussterben bedrohte Graue Laubholz-Dickleibspanner (Lycia pomonaria), die stark gefährdeten Arten  Eichenbusch-Ringelfleckspanner (Cyclophora porata), Lichtnelken-Blattspanner  (Perizoma affinitatum) und Rotbraune Ulmeneule (Cosmia affinis) sowie der gefährdete Ulmen-Zipfelfalter (Satyrium w-album). Eine andere gut untersuchte Insektengruppe des Gebietes sind die Libellen, für welche die Gewässer des Gebietes wichtige Lebensräume darstellen. Insgesamt 25 Arten wurden für das NSG nachgewiesen, darunter Arten der Roten Liste Sachsen wie die Keilflecklibelle (Aeshna isoceles) und die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia). Weitere Beispiele für im NSG vorkommende Tierarten der sächsischen Roten Listen sind die Gemeine Sumpfschnecke (Stagnicola palustris), der Laubfrosch (Hyla arborea), der Moorfrosch (Rana arvalis), das Große Mausohr (Myotis myotis), die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), der Kammmolch (Triturus cristatus) und der Fischotter (Lutra lutra). Die drei letztgenannten sind zudem Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Unter den 81 bislang nachgewiesenen Brutvogelarten finden sich mehrere Arten des Anhangs I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. So gilt das NSG als eines der besten sächsischen Gebiete für den Mittelspecht (Dendrocopos medius), den Rotmilan (Milvus milvus) und den Schwarzmilan (Milvus migrans). Außerdem leben hier auch Neuntöter (Lanius collurio), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Eisvogel (Alcedo atthis), Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Wespenbussard (Pernis apivorus).

Der Erhaltungszustand des NSG wird derzeit noch als gut eingeschätzt. Als problematisch gilt allerdings die in Folge der Flussregulierungen, besonders dem Bau der Neuen Luppe in der 1930er Jahren, fehlende Auendynamik. Durch die von 1997 bis 1999 unter Ausnutzung historischer Gewässeraltarme und Flutrinnen erfolgte Neuanlage des Burgauenbaches  wurde bereits versucht, dem entgegenzuwirken. Mittlerweile liegt auch eine Machbarkeitsstudie zur Wiederherstellung ehemaliger Wasserläufe der Luppe vor. Mit der Revitalisierung der Altarme könnte eine wesentliche Verbesserung des Gebietswasserhaushaltes, besonders eine auentypischere Grundwasserdynamik erreicht werden. Der Erhaltung und Verbesserung des Gebietszustandes durch langfristige Sicherung einer auentypischen Baumartenzusammensetzung, unter besonderer Berücksichtigung der Stiel-Eiche (Quercus robur), dient auch die forstliche Bewirtschaftung des Gebietes. Eine Besonderheit ist dabei die seit 2007 erfolgende Wiedereinführung der historischen Mittelwaldwirtschaft in einem 13,5 ha großen Teilbereich des NSG. Neben der ansonsten im Großteil des Gebietes durchgeführten, femelartigen Bewirtschaftung ist ein Teil des NSG auch als Prozessschutzfläche ausgewiesen, auf der keine Bewirtschaftungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Im NSG laufen seit längerer Zeit wissenschaftliche Forschungsprojekte. Zu nennen sind insbesondere das der Erforschung des Kronenraumes dienende Projekt Leipziger Auwaldkran und die durch ein Monitoring erfolgende wissenschaftliche Begleitung der verschiedenen Bewirtschaftungsformen.

 

Geschichte Waldbestaende

Die heutige Bewirtschaftung des Leipziger Auwaldes

Die verschiedenen Betriebsarten

"Fauna Profiteure" der Mittelwaldbewirtschaftung

Die Mittelwaldflaeche in der Burgaue


"Informationen Mittelwald" (Tafeln 1-5). Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten.

 

 

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NSG Elster-Pleiße-Auwald

Größe: ca. 66 ha

Rechtsgrundlage: Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft vom 30.03.1961 (GBl.II DDR S. 166)

Das Naturschutzgebiet Elster-Pleiße-Auwald wurde nach seiner einstweiligen Sicherung als Waldschutzgebiet im Jahr 1959, am 30. März 1961 offiziell ausgewiesen und umfasst eine Fläche von ca. 66 ha. Es liegt im südlichen Auwald, wo es etwa 500 m südlich des Schleußiger Weges beginnt und sich ungefähr bis in die Höhe der Mündung des Floßgrabens in die Pleiße erstreckt. Im Westen reicht das NSG bis an das Elsterflutbett, im Osten wird es von der Pleiße begrenzt. Durchzogen wird das Gebiet von der Paußnitz, deren Fließsystem 1993 reaktiviert wurde. Dieses wird seitdem genutzt, um eine etwa 4,5 ha große Teilfläche des NSG einmal jährlich, im Frühjahr, künstlich zu fluten.  

NSG LAW Süd

Das NSG wird geprägt von naturnahen Laubmischwäldern, deren Schutz und Erhaltung es dient. Neben Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald sind besonders Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften typisch für das Gebiet. Bestimmt wird die Baumschicht von der Gemeinen Esche (Fraxinus excelsior). Hinzu kommen Arten wir Stiel-Eiche (Quercus robur), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Winter-Linde (Tilia cordata) und Hainbuche (Carpinus betulus). Ulmen (Ulmus spec.) sind vor allem in der Strauchschicht zu finden, in der auch der stickstoffliebende Schwarze Holunder (Sambucus nigra) und Jungwuchs des für Auenwälder eher untypischen Spitz-Ahorns (Acer platanoides) sehr stark vertreten sind. In der Krautschicht ist in vielen Bereichen der Bär-Lauch (Allium ursinum) dominant. Im Gegensatz zum nördlichen Auwald im Bereich der Elster-Luppe-Aue sind aber auch Arten durchsickerter Standorte sehr präsent. Besonders das Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis) ist oft flächendeckend zu finden. Arten der sächsischen Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen, die im NSG vorkommen, sind u.a. der die Frühjahrsflora stark prägende Märzenbecher (Frühlings-Knotenblume, Leucojum vernum), die Bach-Nelkenwurz (Geum rivale), die Vierblättrige Einbeere (Paris quadrifolia) und das in Altwässern vorkommende Quirlige Tausendblatt (Myriophyllum verticillatum).

Für das Naturschutzgebiet sind bislang 56 Brutvogelarten nachgewiesen. Darunter finden sich z.B. der Rotmilan (Milvus milvus) und der Mittelspecht (Dendrocopos medius), beides Arten des Anhangs I der EG Vogelschutzrichtline. Als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind im Gebiet der Kammmolch (Triturus cristatus) und die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) vertreten. Weitere gefährdete bzw. geschützte Tierarten des Naturschutzgebietes sind z.B. die in Sachsen vom Aussterben bedrohte Käferart Schwarzer Buntschienenbock (Stenocorus quercus), der stark gefährdete Tagfalter Großer Fuchs (Nymphalis polychloros), die ebenfalls stark gefährdete Spitze Sumpfdeckelschnecke (Viviparus conectus) und die laut sächsischer Roter Liste gefährdete Fledermausart Großer Abendsegler (Nyctalus noctula).

Das NSG Elster-Pleiße-Auwald ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Leipziger Auwald, des gleichnamigem Europäischen Vogelschutzgebietes und des FFH-Gebietes  Leipziger Auensystem. Innerhalb der beiden Natura 2000-Gebiete dient es vor allem der Erhaltung der Lebensräume der oben genannten Arten der entsprechenden Anhänge der EG Vogelschutzrichtlinie bzw. FFH-Richtline sowie der FFH-Lebensraumtypen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und Hartholzauenwälder.

Der Erhaltungszustand des NSG wird derzeit nur als befriedigend eingeschätzt. Als maßgebliche Beeinträchtigungen gelten dabei die auf Flussregulierungen zurückgehenden Eingriffe in den Wasserhaushalt, die auf Grund der Stadtlage starke Erholungsnutzung des Gebietes und die Strukturarmut, die besonders auf den v.a. von den 1930er bis 60er Jahren betriebenen Dauerwaldbetrieb zurückgeführt wird. Letzterem wird heute mit der femelartigen Bewirtschaftung und der Förderung der Stieleiche sowie anderer auentypischer Arten entgegengewirkt. Hinsichtlich des Wasserhaushalts werden eine weitere Reaktivierung alter Gewässerarme sowie eine zumindest ansatzweise Wiederherstellung einer für Auen typischen Überflutungsdynamik als wünschenswert erachtet. Wie bereits oben erwähnt, wird mittlerweile ein Teilbereich des Gebietes jährlich künstlich geflutet. Kritisch kann in diesem Zusammenhang jedoch angemerkt werden, dass diese durch Anstauung der Paußnitz erreichte und im Prinzip stets im gleichen Zeitraum und für etwa die gleiche Dauer durchgeführte Überflutung zu undynamisch ist. Bei einer natürlichen Auendynamik gibt es viel stärkere jährliche Schwankungen der Frequenz, Höhe und Ausdehnung der Überflutungen und zudem einen Sedimenteintrag in das Ökosystem.

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NSG Lehmlache Lauer

Größe: ca. 49 ha

Rechtsverordnung: Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig vom 14.04.1999 (SächsABl. S. 405); zuletzt geändert am 11.04.2007 (SächsABl. Sonderdr. S. S315)

Das Naturschutzgebiet „Lehmlache Lauer“ wurde im April 1999 ausgewiesen und ist mit einer Fläche von ca. 49 ha das kleinste NSG im Leipziger Auwald. Es liegt im Süden von Leipzig, zwischen der Weißen Elster und dem Waldsee Lauer, nur wenige hundert Meter nördlich des Cospudener Sees. Das Gebiet umfasst ein Mosaik aus  Auwaldbereichen, Gewässern und extensiv genutztem Grünland, wobei die heutige Wald-Offenland-Verteilung  schon mindestens seit den 1930er Jahren besteht.

Die Waldvegetation des NSG wird geprägt von Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-Wäldern und Hartholzauwäldern. Weite Teile der Waldgesellschaften sind relativ jung, da wegen der beabsichtigten Erweiterung des Tagebaus Cospuden 1988/89 ein Großteil des vorhandenen Auwaldes gerodet und ab 1992, nach Aufgabe des Vorhabens wieder aufgeforstet wurde.

Besonders wertvolle Lebensräume im NSG sind die wechselfeuchten Auenwiesen, welche entsprechend naturschutzfachlicher Erfordernisse extensiv bewirtschaftet und gepflegt werden. Auf diesen artenreichen Wiesen sind mehrere Pflanzen der Roten Liste Sachsens zu finden. Dazu gehören z.B. die von Aussterben bedrohte  Brenndolde (Cnidium dubium) sowie die stark gefährdeten Arten Kleines Mädesüß (Filipendula vulgaris), Breitblättriger Merk (Sium latifolium), Weidenblättriger Alant (Inula salicina), Nordisches Labkraut (Galium boreale), Langblättriger Blauweiderich (Pseudolysimachion longifolium), Zwerg-Igelkolben (Sparganium natans), Berg-Hartheu (Hypericum montanum) und Quirl-Tausendblatt (Myriophyllum verticillatum).

In der Lehmlache, welche in den 1970er Jahren durch Lehmentnahme für den Bau der Elsterflutrinne entstand, finden sich unter anderem Rohrkolben-Gesellschaften, Wasserschwaden-Röhrichte, Sumpfseggen-Kleinröhrichte, Uferseggenried und bedeutende Vorkommen von Armleuchteralgen.

Auch in der Tierwelt des Naturschutzgebietes sind mehrere gefährdete und geschütze Arten vertreten. Zu nennen wären zum Beispiel die in Sachsen vom Aussterben bedrohten Arten Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Zwergdommel (Ixobrychus minutus), die stark gefährdete und im Auwald fast ausgestorbene Spitze Sumpfdeckelschnecke (Viviparus conectus), die ebenfalls stark gefährdete  Langflügelige Schwertschrecke (Conocephalus fuscus) oder der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), eine Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie.

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