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NuKLA hat Beschwerde gegen das Leipziger Umweltamt wegen Mäh-Aktion im Floßgraben eingereicht

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Artikel in der Leipziger Internet Zeitung (L-IZ.de) vom 26.03.2015:

"Deutschland hat ein Problem. Und das ist kein simples Melde-Problem, auch wenn jetzt eine Klage vorm Europäischen Gerichtshof droht, weil die Bundesrepublik für mehr als die Hälfte seiner 4.700 FFH-Gebiete keine Maßnahmen zum Erhalt des Schutzstatus benannt hat. FFH steht für die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie - und so ein FFH-Gebiet ist auch der Leipziger Auwald. Der Floßgraben liegt mittendrin. Und Wasserpflanzenmahd ist eindeutig keine Schutzmaßnahme für Flora und Fauna. ..."

Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.

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